Wolkenspiele: Entwicklung einer "X"-Formation.
Ort: Wien, Taborstraße (Höhe: etwa Nr. 9; Blickrichtung Süden, Schwedenbrücke/Schwedenplatz).
Zeit: 11. Jänner 2005, 16 Uhr 20 (1. Aufnahme)
Bemerkungen: Die Bildreihe zeigt die Entwicklung einer Trail-Formation über einen Zeitraum von 20 Minuten. Bemerkenswert an diesem Tag war das unterschiedliche Verhalten der Kondensstreifen in der Luft: Manche Maschinen hinterliessen überhaupt keinen Abgasstreifen (bzw. einen, der sich binnen weniger Minuten verflüchtigte), andere wiederum zeigten extrem intensive Chem-/Contrails.
Anhand der Beobachtung kann keine Aussage getroffen werden, ob es sich um einen Chemtrail nach Welsbach, um einen Kondensstreifen oder um eine Eiswolke handelt.

Bild 1: 11. 1. 2005, 16:20. Ein bereits bestehender Trail ist intensiv zu sehen.

Bild 2: 11. 1. 2005, 16:22. Ein weiteres Flugzeug läßt einen zweiten, fast rechtwinkelig verlaufenden Trail entstehen.

Bild 3: 11. 1. 2005, 16:25. Die entstandene "X"-Formation im Detail.

Bild 4: 11. 1. 2005, 16:40. Panoramaaufnahme des Wolkenszenarios. Standort: Schwedenbrücke (Ausschnitt: Laurenzerberg - Donaukanal).
QuickTime VR-Movie des Panoramabildes:

Der Movieclip zeigt das Panoramabild in einer navigierbaren Form in größerer Auflösung. Sie müssen dazu die kostenlose QuickTime-Systemerweiterung (erhältlich für Windows und Mac-OS) auf Ihrem Computer installiert haben.
Ort: Wien, Taborstraße (Höhe: etwa Nr. 9; Blickrichtung Süden, Schwedenbrücke/Schwedenplatz).
Zeit: 11. Jänner 2005, 16 Uhr 20 (1. Aufnahme)
Bemerkungen: Die Bildreihe zeigt die Entwicklung einer Trail-Formation über einen Zeitraum von 20 Minuten. Bemerkenswert an diesem Tag war das unterschiedliche Verhalten der Kondensstreifen in der Luft: Manche Maschinen hinterliessen überhaupt keinen Abgasstreifen (bzw. einen, der sich binnen weniger Minuten verflüchtigte), andere wiederum zeigten extrem intensive Chem-/Contrails.
Anhand der Beobachtung kann keine Aussage getroffen werden, ob es sich um einen Chemtrail nach Welsbach, um einen Kondensstreifen oder um eine Eiswolke handelt.

Bild 1: 11. 1. 2005, 16:20. Ein bereits bestehender Trail ist intensiv zu sehen.

Bild 2: 11. 1. 2005, 16:22. Ein weiteres Flugzeug läßt einen zweiten, fast rechtwinkelig verlaufenden Trail entstehen.

Bild 3: 11. 1. 2005, 16:25. Die entstandene "X"-Formation im Detail.

Bild 4: 11. 1. 2005, 16:40. Panoramaaufnahme des Wolkenszenarios. Standort: Schwedenbrücke (Ausschnitt: Laurenzerberg - Donaukanal).
QuickTime VR-Movie des Panoramabildes:
Der Movieclip zeigt das Panoramabild in einer navigierbaren Form in größerer Auflösung. Sie müssen dazu die kostenlose QuickTime-Systemerweiterung (erhältlich für Windows und Mac-OS) auf Ihrem Computer installiert haben.
kryz - am Freitag, 21. Januar 2005, 23:07 - Rubrik: TrailWatch
Begleitend zu den CROPfm BIG BROTHER NEWS #39, die im Rahmen der CROPfm Live-Sendung vom 21. 1. 2005 ausgestrahlt wurden, finden Sie nachfolgend den in der Sendung angesprochenen E-Mail-Verkehr mit dem Innenministerium.
Von: Chris Haderer [mailto:chris_haderer@hotmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 05. Jänner 2005 12:16
An: *Infomaster
Betreff: frage
Wichtigkeit: Hoch
Liebe Damen und Herren vom Innenministerium,
eine Frage hätte ich, die bislang weder in Pressemeldungen noch in TV-Debatten beantwortet wurde. Laut dem neuen Sicherheitsgesetz werden Schutzzonen um Schulen geschaffen sowie öffentliche Plätze durch Videoüberwachung quasi zu Schutzzonen erklärt.
Habe ich da irgendwas mißverstanden – oder ist das nicht die Bankrotterklärung der österreichischen Sicherheitspolitik? Meines Erachtens ist es die Aufgabe derselben, ÜBERALL im Land für das gleiche Maß an Sicherheit zu sorgen, nicht nur an priviligierten Orten. Ich ersuche um Belehrung, falls ich da etwas falsch verstanden haben sollte. Denn prinzipiell ist es die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass ich vor der Haustüre im 6. Bezirk genausowenig überfallen werde wie im videoüberwachten Parlamentseingang.
Ich eruche um Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Chris Haderer
-----Original Message-----
From: Eva.Hoegl@bmi.gv.at [mailto:Eva.Hoegl@bmi.gv.at]
Sent: Wednesday, January 05, 2005 1:52 PM
To: chris_haderer@hotmail.com
Subject: Österr. Sicherheitspolitik
Sehr geehrter Herr Haderer !
Ich bestätige den Erhalt Ihres e-Mails vom 5.1.2005 und teile Ihnen dazu mit,dass ich dieses an die Sektion II des Bundesministeriums für Inneres -Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit-(Mail: BMI-II@bmi.gv.at )weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl
Bürgerdienst-und Auskunftsstelle
des Bundesministeriums für Inneres
Tel. 01/ 53126 / 3100
-----Original Message-----
From: Hermann.Renner@bmi.gv.at [mailto:Hermann.Renner@bmi.gv.at]
Sent: Tuesday, January 18, 2005 6:02 PM
To: chris_haderer@hotmail.com
Cc: BMI-I-5-a@bmi.gv.at; Eva.Hoegl@bmi.gv.at; Harald.Krammer@bmi.gv.at; Erwin.Penker@bmi.gv.at; Ulrich.Weber-Schallauer@bmi.gv.at; Wolfgang.Eminger@bmi.gv.at
Subject: ihr schreiben vom 5.1.2005 (email)
Sehr geehrter Herr Haderer!
Zunächst vielen dank für ihr via Email eingelangtes Schreiben vom 5.1.2005, welches umgehend den zuständigen Fachabteilungen zur Bearbeitung zugewiesen wurde.
Diese ergab im Wesentlichen, dass der Einsatz von Videoüberwachungen an sog Kriminalitätsbrennpunkten eine zusätzliche sicherheitspolizeiliche Maßnahme darstellt, die im Kontext zu allen bereits bestehenden Instrumentarien der Kriminalitätsbekämpfung eine Effizienzsteigerung bewirken soll. Hierbei geht es im wesentlichen darum, dass vor allem an orten, an denen hinreichende Anhaltspunkte für gefährliche Angriffe, wie z.B. Diebstähle, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen udglm., vorliegen, möglichst wirksam, rasch und treffsicher sowohl präventiv als auch repressiv dem Kriminalitätsgeschehen gegengesteuert wird. Auf diese Weise sollen insbesondere das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen gestärkt, Straftaten verhindert, die Aufklärungsquoten gesteigert und Kriminalitätsbrennpunkte eingedämmt bzw. beseitigt werden. Ihre Befürchtung, dass die Kriminalitätsbekämpfung nur an privilegierten Orten stattfinden würde, erscheint daher unbegründet; vielmehr steht nunmehr eine zusätzliche Maßnahme zur Verfügung, welche die Schlagkraft der Sicherheitsexekutive erhöht.
Auch die Bestimmungen über die Schutzzone bieten den Sicherheitsbehörden und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zusätzliche Instrumente für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit als grundlegende sicherheitspo-lizeiliche Aufgabe. Zu dieser Aufgabe gehört unter anderem der 'Vorbeugende Schutz von Rechtsgütern' nach § 22 SPG. Die neu geschaffene Regelung beinhaltet spezifische, dem vorbeugenden Schutz der Jugend dienende Maßnahmen, die auf dieser allgemeinen Aufgabenstellung basieren. Der Gesetzgeber wollte der Sicherheitsexekutive mit § 36a SPG besondere Möglichkeiten im Umgang mit besonderen 'Gefährdungslagen' an die Hand gegeben. Dem entsprechend wurden deren bisherige besondere Befugnisse im Rahmen der Sicherheitspolizei (§§ 34 - 49 SPG) ergänzt.
In der Hoffnung, Ihrem Informationsbedarf hinreichend nachgekommen zu sein verbleibt
mit freundlichen Grüßen
MinRat Dr. Hermann RENNER
Leiter der Abteilung II/2 - Einsatzangelegenheiten
Von: Chris Haderer [mailto:chris_haderer@hotmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 05. Jänner 2005 12:16
An: *Infomaster
Betreff: frage
Wichtigkeit: Hoch
Liebe Damen und Herren vom Innenministerium,
eine Frage hätte ich, die bislang weder in Pressemeldungen noch in TV-Debatten beantwortet wurde. Laut dem neuen Sicherheitsgesetz werden Schutzzonen um Schulen geschaffen sowie öffentliche Plätze durch Videoüberwachung quasi zu Schutzzonen erklärt.
Habe ich da irgendwas mißverstanden – oder ist das nicht die Bankrotterklärung der österreichischen Sicherheitspolitik? Meines Erachtens ist es die Aufgabe derselben, ÜBERALL im Land für das gleiche Maß an Sicherheit zu sorgen, nicht nur an priviligierten Orten. Ich ersuche um Belehrung, falls ich da etwas falsch verstanden haben sollte. Denn prinzipiell ist es die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass ich vor der Haustüre im 6. Bezirk genausowenig überfallen werde wie im videoüberwachten Parlamentseingang.
Ich eruche um Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Chris Haderer
-----Original Message-----
From: Eva.Hoegl@bmi.gv.at [mailto:Eva.Hoegl@bmi.gv.at]
Sent: Wednesday, January 05, 2005 1:52 PM
To: chris_haderer@hotmail.com
Subject: Österr. Sicherheitspolitik
Sehr geehrter Herr Haderer !
Ich bestätige den Erhalt Ihres e-Mails vom 5.1.2005 und teile Ihnen dazu mit,dass ich dieses an die Sektion II des Bundesministeriums für Inneres -Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit-(Mail: BMI-II@bmi.gv.at )weitergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl
Bürgerdienst-und Auskunftsstelle
des Bundesministeriums für Inneres
Tel. 01/ 53126 / 3100
-----Original Message-----
From: Hermann.Renner@bmi.gv.at [mailto:Hermann.Renner@bmi.gv.at]
Sent: Tuesday, January 18, 2005 6:02 PM
To: chris_haderer@hotmail.com
Cc: BMI-I-5-a@bmi.gv.at; Eva.Hoegl@bmi.gv.at; Harald.Krammer@bmi.gv.at; Erwin.Penker@bmi.gv.at; Ulrich.Weber-Schallauer@bmi.gv.at; Wolfgang.Eminger@bmi.gv.at
Subject: ihr schreiben vom 5.1.2005 (email)
Sehr geehrter Herr Haderer!
Zunächst vielen dank für ihr via Email eingelangtes Schreiben vom 5.1.2005, welches umgehend den zuständigen Fachabteilungen zur Bearbeitung zugewiesen wurde.
Diese ergab im Wesentlichen, dass der Einsatz von Videoüberwachungen an sog Kriminalitätsbrennpunkten eine zusätzliche sicherheitspolizeiliche Maßnahme darstellt, die im Kontext zu allen bereits bestehenden Instrumentarien der Kriminalitätsbekämpfung eine Effizienzsteigerung bewirken soll. Hierbei geht es im wesentlichen darum, dass vor allem an orten, an denen hinreichende Anhaltspunkte für gefährliche Angriffe, wie z.B. Diebstähle, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen udglm., vorliegen, möglichst wirksam, rasch und treffsicher sowohl präventiv als auch repressiv dem Kriminalitätsgeschehen gegengesteuert wird. Auf diese Weise sollen insbesondere das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen gestärkt, Straftaten verhindert, die Aufklärungsquoten gesteigert und Kriminalitätsbrennpunkte eingedämmt bzw. beseitigt werden. Ihre Befürchtung, dass die Kriminalitätsbekämpfung nur an privilegierten Orten stattfinden würde, erscheint daher unbegründet; vielmehr steht nunmehr eine zusätzliche Maßnahme zur Verfügung, welche die Schlagkraft der Sicherheitsexekutive erhöht.
Auch die Bestimmungen über die Schutzzone bieten den Sicherheitsbehörden und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes zusätzliche Instrumente für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit als grundlegende sicherheitspo-lizeiliche Aufgabe. Zu dieser Aufgabe gehört unter anderem der 'Vorbeugende Schutz von Rechtsgütern' nach § 22 SPG. Die neu geschaffene Regelung beinhaltet spezifische, dem vorbeugenden Schutz der Jugend dienende Maßnahmen, die auf dieser allgemeinen Aufgabenstellung basieren. Der Gesetzgeber wollte der Sicherheitsexekutive mit § 36a SPG besondere Möglichkeiten im Umgang mit besonderen 'Gefährdungslagen' an die Hand gegeben. Dem entsprechend wurden deren bisherige besondere Befugnisse im Rahmen der Sicherheitspolizei (§§ 34 - 49 SPG) ergänzt.
In der Hoffnung, Ihrem Informationsbedarf hinreichend nachgekommen zu sein verbleibt
mit freundlichen Grüßen
MinRat Dr. Hermann RENNER
Leiter der Abteilung II/2 - Einsatzangelegenheiten
kryz - am Freitag, 21. Januar 2005, 17:54 - Rubrik: Big Brother is watching YOU

